Ausbildung von Rampen und Neigungswechseln für Schwerverkehr
Die Befahrbarkeit von Rampen und Neigungswechseln unterirdischer Lieferhöfe durch Schwerfahrzeuge bereitet immer häufiger Probleme, da bei Neubauten wie Umbauten durch die EU-Harmonisierung noch größere Fahrzeuge mit noch unterschiedlicheren Abmessungen zu berücksichtigen sind, z.B. bei der Länge von Sattelaufliegern bzw. der hinteren Überhänge, beim lichten Abstand von Unterbauten wie Unterfahrschutz oder Ladebordwand zur Fahrbahn oder in der Gesamtfahrzeughöhe.
Rampenneigung und lichte Geschoßhöhen sind in der Regel bauseitig vorgegeben. Bis zu welchen Fahrzeugdimensionen können diese Bereiche befahren werden ohne dass Teile des Fahrzeuges aufsitzen? Sind die vorhandenen lichten Höhen z.B. an Unterzügen, an Rolltoren oder im Bereich von Neigungswechseln ausreichend? Welche Maße müssen Rampen und Ausrundungen aufweisen, damit bestimmte Schwerfahrzeuge die unterirdischen Anlagen befahren können?

In Abhängigkeit der Rampenneigungen, der Neigungswechsel, der Ausrundungshalbmesser und der vorhandenen lichten Höhen bauseitig wie der maßgebenden Teillängen fahrzeugseitig werden die Maße für die erforderlichen lichten Abstände unter dem Fahrzeugheck min h (Vermeidung des Aufsitzens) und für maximal mögliche Gesamthöhen, einschl. Ladungshöhen max H (Verhinderung des Hängenbleibens) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge abgeleitet.
