Starke Neigungswechsel
Beispiel1:
Für Siedlungen in topographisch bewegtem Gelände müssen die Entwurfselemente des Höhenplans die fahrgeometrische Erschließung für Rettungsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) gewährleisten. In der Regel werden diese Anforderungen auf den gesamten Ver- und Entsorgungsverkehr, z.B. auch auf Kommunalfahrzeuge (Müllabfuhr) ausgedehnt.
Im Bereich von Neigungswechseln auf Steilstrecken ist die Befahrbarkeit der Wanne dann gegeben, wenn der Neigungswinkel der Straßengradiente geringer ist als der Böschungswinkel des Bemessungsfahrzeuges.

Befindet sich das Fahrzeug im Neigungswechsel nicht parallel zur Straßengradiente, müssen die erforderlichen Bodenfreiheitsmaße modellhaft bestimmt werden

Beispiel 2:
Die Rampe einer Parkgarage schließt schräg an eine stark geneigte Straße an. Nur über eine modellhafte Untersuchung können die erforderlichen Bodenfreiheitsmaße im Bereich der schiefen Kuppe für das gewählte Bemessungsfahrzeug ermittelt werden, bzw. lässt sich die erforderliche Ausbildung des Rampenanschlussbereiches für eine Befahrbarkeit ohne Aufsitzen bestimmen.
